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so einfach geht das

So geht es:

Ablauf & Kosten

ERSTKONTAKT

In der Regel erfolgt der erste Kontakt über die Psychotherapeutische Sprechstunden, in der die Erstdiagnose gestellt und abgeklärt wird, ob eine Psychotherapie, eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. In dieser Phase findet auch eine umfassende Diagnostik statt, welche neben dem ausführlichen Erstgespräch auch projektive und standardisierte Tests (Fragebogen, Intelligenztestung etc.) umfasst.

AKUTBEHANDLUNG

Eine Akutbehandlung kann sich anschließen, wenn eine Krisenbehandlung oder eine schnelle Behandlung indiziert ist, um eine Chronifizierung zu vermeiden. Sie umfasst max. 12 Sitzungen im Jahr und ist nicht mit einer Psychotherapie zu verwechseln.

PSYCHOTHERAPIE

Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Diese beginnt mit mind. zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen dem Patienten und Therapeut tragfähig ist. Zudem werden Behandlungsumfang und Frequenz der einzelnen Behandlungen festgelegt. Die Psychotherapeutin und Du/Sie entscheiden in dieser probatorischen Phase, spätestens an ihrem Ende gemeinsam, ob die Psychotherapie regulär aufgenommen und ggf. eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll.

Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen Erfordernissen / bei bestimmten psychotherapeutischen Interventionen geteilt (2 x 25 Minuten) oder verlängert werden (Doppel- oder ggf. mehrstündige Sitzungen).

Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (12 Stunden + 12 Stunden) oder als Langzeittherapie beantragt und durchgeführt werden. Auch eine langfristige Fortführung als Rezidivprophylaxe ist möglich. Nach der Erstbeantragung (erster Behandlungsabschnitt) ist die Beantragung eventuell notwendiger Therapieverlängerungen möglich.

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

In meiner Praxis behandele ich gesetzlich Versicherte, Privatversicherte/Beihilfe und Selbstzahler.

GESETZLICH VERSICHERT

Als gesetzlich Versicherte haben Sie erst einmal fünf so genannte probatorische Sitzungen zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, ob die Notwendigkeit einer Behandlung vorliegt und man weitere psychotherapeutische Sitzungen benötigt. Eine Überweisung vom Haus- bzw. Kinderarzt ist nicht nötig. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Versichertenkarte mit. Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse vollständig übernommen.

PRIVATVERSICHERT ODER BEIHILFE

Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Vertragsbedingungen und das ordnungsgemäße Antragsverfahren hinsichtlich psychotherapeutischer Leistungen. Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

SELBSTZAHLER

Psychotherapeutische Leistungen können grundsätzlich auch selbst bezahlt werden, ohne dass es über eine Krankenversicherung läuft. Auch hier richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Praxis Hoppmann_Langner_17. Februar 2020_261_2000px - Kopie

Behandlungsspektrum:

  • Angststörungen (Schulangst und Schulvermeidung, Phobien, Panikstörungen)
  • Aufmerksamkeitsstörungen (ADS, ADHS)
  • soziale Ängste/Unsicherheiten
  • Störung des Sozialverhaltens (aggressives Verhalten, Dissoziales Verhalten wie: Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen, Lügen)
  • Depressionen 
  • Zwangsstörungen
  • Bindungsstörungen
  • Ticstörungen
  • Einkoten und Einnässen
  • Schlafstörungen, Alpträume
  • Emotionale Probleme infolge von Trennung und Scheidung  
  • Autismusspektrumsstörungen